Geschäftsordnung Skiclub Alpenrose e.V. Köln

Geschäftsordnung als Anlage zur Vereinssatzung Stand: 22.11.95

I.) Vorstand

1.) Vorsitzender

Er, im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter, leitet und vertritt den Verein nach innen und außen. Er koordiniert und überwacht zugleich die Tätigkeit aller übrigen Vorstandsmitglieder und Übungsleiter.

Zuständigkeitsbereiche:

Geschäftsstelle Sportwart Alpinwart Kassenwart A-Übungsleiter F-Übungsleiter
Schriftwart Wanderwart
Sozialwart Jugendwart
Festausschuß

Jeder ist in seinem Bereich zur Mitarbeit verpflichtet und verantwortlich. Er/Sie unterbreitet dem Vorstand Vorschläge und arbeitet sie aus, Jedoch werden alle Verbindungen nach außen von der Geschäftsstelle wahrgenommen, wenn kein besonderer Auftrag erfolgt.

2.) 2. Vorsitzender (Stellvertreter des Vorsitzenden)

Er kann evtl. ein anderes Vorstandsamt mit übernehmen.

3.) Geschäftsführer

Vereinsgeschäftsführung, Schriftverkehr, Geschäftsbericht für die Mitgliederversammlung, evtl. Rundschreiben an die Mitglieder verfassen.

4.) Kassierer

Vereinsbuchhaltung, Jahresabschluß; Mitgliederkartei, Mahnwesen, Beiträge kassieren, Vermögensaufstellung, Inventarverzeichnis, Mitgliederlisten.

5.) Schriftführer

Schreibkraft der Geschäftsstelle, Protokollführung.

6.) Jugendwart

Koordination des Schüler- und Jugendsports sowie deren Veranstaltungen, Vertretung der Schüler/Jugend im Vorstand, evtl. Sportdurchführung, evtl. Fahrtbegleitung zu Sportveranstaltungen und Reisen.

7.) Sportwart (2005 auf aktuellen Stand ergänzt)

Koordinierung des Erwachsenensports mit den A-Übungsleitern, Einteilung der ÜL und Ersatzbeschaffung für verhinderte ÜL, Geräteverwaltung, Durchführung von Sportveranstaltungen, evtl. Sportdurchführung, Begleitung zu Sportveranstaltungen und Teilnahmemeldungen hierzu. Überprüfung der ÜL-Abrechnungen.

Zu Veranlassen und zu Überprüfen:

Ordnungsgemäße Führung der Anwesenheitslisten an den Sportabenden

Kontrolle der Teilnehmer auf Vereinszugehörigkeit

Ordnungsgemäße Sicherung (öffnen, schließen) der Sportanlage und der zur Verfü-gung gestellten Parkplätze innerhalb der Sportanlage.

Einhaltung von Bestimmungen der Stadt Köln entsprechend den Sportstättenverträgen

8.) Alpinwart

Koordinierung der Skiausbildung, Einteilung der F-Übungsleiter, Ausbildung bzw. Weiterbildung der F-Übungsleiter, Einführen der Mitglieder in den sportlichen Skilauf (Stangentraining) und in neue Skilauftechniken, Vorbereitung und Durchführung der alpinen Clubmeisterschaft.

9.) Sozialwart

Vertrauensvoller Verbindungsmann zwischen den Mitgliedern und dem Vorstand, Krankenbesuche, Unfallmeldungen an die Sporthilfe, Sportgroschenabrechnung, Gesundheitspässe, Organisation gesellschaftlicher Veranstaltungen.

10.) Wanderwart

Vorbereitung und Durchführung von Wanderungen, Meldung der gewanderten km an den WSV, Pflege der Patenwege des SCA.

II.) Übungsleiter

1.) Ausbildung

Mitgliedern, die an einer Übungsleiter-Ausbildung o.a. teilnehmen, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuß zu den Lehrgangskosten gewährt werden, soweit es die finanzielle Lage zuläßt:

a) der Club muß ein ausdrückliches Interesse an der Ausbildung haben,

b) der Teilnehmer muß den sportlichen und allen sonstigen Voraussetzungen gewachsen sein,

c) der Teilnehmer verpflichtet sich, nach bestandener Prüfung zur Mitarbeit im Vereinsleben.

Über Eignung und Teilnahme sowie über die Höhe des Zuschusses entscheidet der Vorstand, in Ausnahmefällen wegen Terminüberschreitung der Vorsitzende zusammen mit dem Geschäftsführer, im Verhinderungsfalle ein anderes Vorstandsmitglied.

2.) Weiterbildung

Übungsleiter, die innerhalb des Vereinslebens als Fachwarte oder anderweitig eingesetzt sind, können vom Club, soweit es die finanzielle Lage erlaubt, jährlich einmal einen Zuschuß zu Lehrgangskosten etc. Erhalten. Der Lehrgang o.ä. muß das Ziel der Aus- oder Weiterbildung dienen. Außerdem muß der Club ein ausdrückliches Interesse an der Teilnahme bekunden.

III.) Anlagen zur Geschäftsordnung

1.) Jahresbeiträge und Aufnahmegebühr werden durch Lastschrifteinzug (z.Zt. Stadtsparkasse Köln) ab 1.10.82 eingezogen.

2.) Ehrenordnung

3.) Jugendordnung

4.) Richtlinien zur Organisation von Clubreisen mit sportlichen Angeboten

5.) Leitsätze zur Organisation der Alpinen Clubmeisterschaft