Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Pauschalreisen und sonstigen Reiseleistungen des Skiclub Alpenrose e.V. Köln.                 

  • 1 Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und dem Skiclub Alpenrose e.V. Köln. 

Der Skiclub Alpenrose e.V. Köln weist alle Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Reisevertrag nur mit dem Skiclub Alpenrose e.V. Köln abgeschlossen wird. Fremdleistungen, optionale Leistungen und nicht im Einzelnen in der Reisebeschreibung aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.  

  • 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung einer Reise des Skiclub Alpenrose e.V. Köln laut Reisebeschreibung.
  2. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem Skiclub Alpenrose e.V. Köln zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Skiclub Alpenrose e.V. Köln zugrunde. Die Vertragsabwicklung erfolgt ausschließlich wie in der Reisebeschreibung aufgeführt.
  3. Mit Absenden der Buchung des Kunden an den Skiclub Alpenrose e.V. Köln erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns an und versichert, diese gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich mit der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden.
  4. Mit postalischer Einsendung, Faxen oder Email-Zustellung des Reisevertrags durch den Kunden ist der Kunde an den Reisevertrag gebunden.
  5. Sofern der Auftrag von einer anderen Person als dem Kunden erteilt wird, haftet der Kunde neben dieser Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung der angemeldeten Personen.
  • 3 Reisepreis, Fälligkeit
  1. Die auf den Reisebeschreibungen des Skiclub Alpenrose e.V. Köln angegebenen Preise für Reiseleistungen sind für beide Vertragspartner bindend. Weitergehende Abmachungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
  2. Der Preis für die gebuchte Reiseleistung wird laut Reisebeschreibung fällig.
  3. In der Regel ist eine Zahlung per Banklastschrift oder Überweisung möglich. Dies wird in der Reisebeschreibung geregelt.
    4. Der Reisevertrag tritt durch die Anzahlung/Abbuchung in Kraft.
  4. Der Skiclub Alpenrose e.V. Köln ist bevollmächtigt, den ihm geschuldeten Preis für die Reiseleistung einzuziehen und zu diesem Zweck Geldbeträge entgegenzunehmen oder den geschuldeten Betrag je nach vom Kunden gewählter Zahlungsart (z.B. Kreditkarte oder Lastschriftverfahren) einzuziehen.
  • 4 Vermittlungsentgelt

Für eine etwaige Vermittlungsleistung des Skiclub Alpenrose e.V. Köln werden keine gesonderten Gebühren berechnet, da diese in der Regel im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten sind.          

  • 5 Preis- und Leistungsänderungen
    Hinsichtlich möglicher Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und etwaiger Änderungen der gebuchten Leistung, verweist Der Skiclub Alpenrose e.V. Köln auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungendes jeweiligen Veranstalters. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft. Diese können auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden. Ergänzend hierzu gelten die international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).              
  • 6 Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übersandten Tickets und alle sonstigen Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dassdie ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung identisch sind. Stellt der Kunde Abweichungen oder falsche Angaben fest, hat er den Absender (Skiclub Alpenrose e.V. Köln) hierauf unverzüglich hinzuweisen.
  2. Flugtickets werden dem Kunden in der Regel nach erfolgter Zahlung per Post übersandt. Es besteht für den Kunden außerdem die Möglichkeit, Tickets bei der Fluggesellschaft oder einem Beauftragten, ggf. gegen Gebühr, zur Abholung hinterlegen zu lassen. Daneben ist auch eine kostenpflichtige Übersendung per Kurierdienst möglich. Elektronische Tickets (sog. ETIX) werden an den entsprechenden Automaten im Flughafengebäude ausgegeben.
  3. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, werden die Reiseunterlagen entweder per Post übersandt oder am Flughafenschalter, ggf. gegen eine separate Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt. Die Übermittlungsart wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.
  4. Die Gefahr des Verlustes von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen geht im Falle des Versands auf den Kunden über, sobald das Reisebüro die Unterlagen dem beauftragten Transportunternehmen übergeben hat.
  5. Die Zahlung bzw. Abbuchung der Anzahlung gilt als Buchungsbestätigung.
  • 7 Stornierungen, Umbuchungen
  1. Bei Stornierung der angebotenen Reiseleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des Skiclub Alpenrose e.V. Köln laut Reisebeschreibung. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung kann der Skiclub Alpenrose e.V. Köln zusätzlich zu den Stornogebühren eine Aufwandsentschädigung wie folgt erheben:(gültig ab 02.04.2009)
  2. a) bei Absage bis 46 Tage vor Anreise verfällt die Anzahlung von 75,00 Euro
    b) 45–30 Tage vor der Anreise = 50 % des Reisepreises; 
    c) 29–11 Tage vor der Anreise = 75 % des Reisepreises; 
    d) 10–0 Tage vor der Anreise = 100 % des Reisepreises; 

Um erhebliche finanzielle Verluste bei einer Stornierung zu vermeiden, wird dem Kunden der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.            
2. Sind die AGB des gebuchten Hotels in Bezug auf Stornierungsfristen abweichend von unseren, so haben diese Gültigkeit.
3. Der Skiclub Alpenrose e. V. kann im Verhinderungsfall einen anderen Reiseleiter als den oben genannten einsetzen oder die Reise wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis 7 Tage oder wegen Schneemangels bis 5 Tage vor Reisebeginn absagen. Eventuell anfallende Stornierungsgebühren werden auf die angemeldeten Teilnehmer verteilt.  
4. Der Reisevertrag kann durch vom Reiseteilnehmer nicht fristgerecht geleistete Zahlungen oder selbst verschuldetem, fehlgeschlagenem Lastschrifteinzug, annulliert werden.    

§ 8 Einreisebestimmungen und sonstige Informationen
 
Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Zoll- und Devisenbestimmungen, Pass- und Visa-Bestimmungen, beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Der Skiclub Alpenrose e.V. Köln weist darauf hin, dass von ihm erteilte Auskünfte bezüglich der vorstehenden Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können, weshalb für diese Auskünfte keine Haftung übernommen wird. Dem Kunden wird nahegelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.        
Der/die Reiseteilnehmer(in) hat sich über den Charakter der Reise informiert und versichert, die Reise bei allgemeinem, dem Anlass entsprechendem, guten Gesundheitszustand antreten zu können.  

§ 9 Haftung
          
Der Skiclub Alpenrose e.V. Köln haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.           

§ 10 Aufrechnungsverbot
   
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden vom Reisebüro nicht bestritten.              

§ 12 
Schlussbestimmungen               
1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 
2. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der Sitz des Skiclub Alpenrose e.V. Köln in Köln. 

Die Reise–AGB sind schriftlich bei der Geschäftsstelle erhältlich oder können heruntergeladen werden.